Conditions of participation
Versicherung ist Sache des Benutzers.
Die Benutzung des Seilparks erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Seilpark Engadin übernimmt keinerlei Haftung für entstandene Schäden.
Die Anlage wird nicht überwacht. Die Seilparkmitarbeiter haben lediglich Instruktions-, Aufsichts- und Hilfeleistungsfunktionen.
Kinder unter 11 Jahren müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden, Kinder zwischen 11 und 14 Jahren müssen von einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden.
Das zulässige max. Körpergewicht beträgt 120 kg.
Vor der Benutzung ist an der Sicherheitsinstruktion teilzunehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen der Seilparkmitarbeiter sind bindend.
Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten stehen, sind für die Begehung des Seilparks nicht zugelassen.
Personen in Schwangerschaft wird von der Begehung des Seilparks abgeraten.
Die Aufenthaltsdauer im Seilpark Engadin beträgt max. 3 Stunden. Beendet der Teilnehmer frühzeitig aus eigenem Wunsch die Begehung, ist keine Rückerstattung des Eintrittspreises möglich.
Seilpark Engadin behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Gewitter, Sturm u.a.) einzustellen. In diesem Fall ist keine Erstattung des Eintrittspreises möglich.
Der Gerichtsstand ist Sent. Es kommt ausschließlich Schweizer Recht zur Anwendung.
Der Seilpark Engadin verlangt, dass die Teilnehmer sich selbst sichern, ein Karabiner muss immer an einem Sicherungsseil befestigt sein.